AGG kann so umgangen werden? (AGG)

Cebulon, Tuesday, 16.10.2018, 13:40 (vor 2018 Tagen) @ Jimmy Bondi

Wenn der AG beweisen kann, dass keine Diskriminierung nach dem AGG vorliegt?

Hallo, kann er nicht! Wie sollte denn Arbeitgeber das beweisen? Beweislage ist, dass nichts von weiteren zwingenden Voraussetzungen in der Stellenausschreibung stand. Das ist urkundlich belegt durch die Stellenausschreibung. Das sollte allemal reichen. Nur das zählt nach ständiger BAG-Rechtspr. zur Verfahrensdiskriminierung nach § 81 Abs. 2 SGB IX a.F. Weiterer Gründe bedarf es nicht. Siehe auch die BAG-Rechtspr. zum § 82 SGB IX a.F.

Gruß,
Cebulon


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