AGG kann so umgangen werden? (AGG)

Cebulon, Friday, 02.11.2018, 15:00 (vor 2001 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Meinem Verständnis nach, kann der Schwerbehinderte keine Entschädigungszahlung vor dem Arbeitsgericht einklagen, da eben der AG belegen kann, dass es nicht an der Schwerbehinderung lag, sondern an "heimlichen" nicht erfüllten Anforderungen ... Richtig?

Hallo, nicht richtig, sondern intransparent bzw. diskriminierend. Denn die Dienststelle muss sich nach ständiger Rechtsprechung an ihrer eigenen Stellenausschreibung festhalten lassen, was dort steht. Daran ist sie dann gebunden. Sie darf nicht nachträglich irgendwelche neue Anforderungen aus dem Hut zaubern und diese nachschieben. Das hätte sie sich früher einfallen lassen müssen. Damit kann sie sich nicht "rausschummeln" beim Arbeitsgericht. Und die Arbeitsrichter werden da deutliche Worte finden für solche Rechtsbrüche und für seine Schutzbehauptung. Sollte er zudem die SBV und Personalrat nicht unterrichtet haben, dann würde das Arbeitsgericht über eine deutlich höhere Entschädigung nachzudenken haben von maximal bis zu drei Monatsgehälter.

Gruß,
Cebulon


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