AGG kann so umgangen werden? (AGG)

Cebulon, Sunday, 04.11.2018, 12:41 (vor 1971 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Gibt es denn Urteile, bei denen es genau um solche Fälle ging (heimliche Anforderungen ...) und der nichteingeladene Schwerbehinderte (deutlich) mehr als 3 Monatsgehälter erhalten hat?

Hallo, habe hier nichts von "mehr als drei Monate" Entschädigung geschrieben, vielmehr bis zu drei Monatsgehälter. Sofern es jedoch hier um einen Schadensersatz geht, sieht die Sache anders aus. ABER: Da ist wohl u.a. Grundvoraussetzung, dass die sb Bewerberin den vollen Nachweis erbringt, dass sie die Bestgeeignete ist nach Eignung und Befähigung und fachlicher Leistung. Ein solcher Beweis wird ihr in aller Regel kaum gelingen.

Aber selbst dann, wenn im Einzelfall ein solcher Nachweis mal gelingen sollte, so heißt das nicht automatisch Schadensersatz. Denn wenn ein sb Bewerber etwa schon einen gleich hoch dotierten Dauerarbeitsplatz hat, entsteht ihm ja nicht ohne Weiteres ein finanzieller Schaden.

Solche Anfragen laufen doch ins Leere, da diese Organe "innere Organe" sind und Externen auch keine Auskünfte geben müssen.

So ganz pauschal kann man das auch nicht sagen, da "externe" Bewerber ja als Beschäftigte gelten in gewisser Weise. Ich meine, das in diesem Forum mal gelesen zu haben.

Gruß,
Cebulon


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