AGG kann so umgangen werden? (AGG)

Monica99, Tuesday, 16.10.2018, 13:06 (vor 2018 Tagen) @ Jimmy Bondi

Hallo,

ja, verstehe.

Aber gibt es nicht ein Urteil (vom BAG sogar?!), aus dem hervorgeht, dass der AG keine Entschädigungszahlung leisten muss, wenn er eben beweisen kann, dass er z. B. einen Schwerbehinderten nicht aufgrund einer Diskriminierung nicht eingeladen hat, sondern eben aus anderen Gründen (ob die jetzt rechtmäßig sind oder nicht!)?

Weil, wenn ja keine Diskriminierung vorliegt, dann kann man ja den AG auch nicht nach AGG auf eine Entschädigungszahlung verklagen! Oder?

der erste und wichtigste Grund hier sollte doch sein, den AG hier zukünftig daran zu gewöhnen, also dahingehnd zu verpflichten, auch durch einen entsprechenden Urteilsspruch ggf mit Androhung von Ordnungsgeld, das Gesetz vollumfänglich zu beachten und nicht eigene Deutungen hier umzusetzen.

Ein möglicher Schadenersatz müsste ehe der/die BewerberIn einklagen. Dieses ist nicht die Aufgabe der SBV. Dieses ist Induvidualrecht

--
mfg Monica


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