AGG kann so umgangen werden? (AGG)

Katharina Schwarzenborn, Friday, 02.11.2018, 16:40 (vor 1999 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

danke. Man lernt nie aus! ;-)

Gibt es denn Urteile, bei denen es genau um solche Fälle ging (heimliche Anforderungen ...) und der nichteingeladene Schwerbehinderte (deutlich) mehr, als 3 Monatsgehälter erhalten hat?

Bzgl. PR und SBV heißt das aber, der nichteingeladene schwerbehinderte Bewerber müsste beweisen können, dass diese Organe nicht konkret seiner Person unterrichtet worden sind? Wie stellt dieser das an? Solche Anfragen laufen doch ins Leere, da diese Organe ja "innere Organe" sind und Externen auch keine Auskünfte geben müssen. Der Arbeitsrichter müsste also auf Hinweis vom Bewerber Personen dieser Organe vorladen?

LG


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