Offenes Wort zu Deinem Thread (AGG)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 16.10.2018, 15:40 (vor 2019 Tagen) @ Jimmy Bondi

Moin Moin Jimmy,

genau dieses von Dir verlinkte höchstrichterliche Urteil bestätigt die Meinung und Rechtsprechung, die wir alle hier zitiert haben.
Warum beharrst Du darauf, dass es andere Gründe geben kann, um eine/n Schwerbehinderte/n nicht einzuladen.
In dem von Dir verlinkten Urteil handelt es sich genau um die höchstrichterliche Entscheidung, dass beim öffentlichen Arbeitgeber ein Schwerbehinderte/r einzuladen ist, wenn die Eignung nicht offensichtlich fehlt. Es bestätigt die Verurteilung zu einem Schmerzensgeld von 2700 Euro.
Was also willst Du mit dem Thread erreichen?
Suchst Du für den Arbeitgeber Gründe, nicht einzuladen, ohne sich rechtlich angreifbar zu machen, oder bist Du eine SBV, die ihre Rechte für die Beschäftigten geltend machen will und suchst dafür Hilfestellung?
Oder bist Du gar kein Interessenvertreter, sondern ein Arbeitgebervertreter, der hier Argumente für seine Meinung sucht?
Da Du auf unsere Beiträge gar nicht eingehst, sondern immer wieder nebulös von anderen Urteilen sprichst, dass der Arbeitgeber, wenn er nachweisen kann, dass er den Schwerbehinderten nicht diskriminiert hat, nicht einladen muss, obwohl hier laut Deiner Schilderung der Schwerbehinderte die Ausschreibungskriterien erfüllt und Prof. Düwell, ehemaliger Richter am Bundessozialgericht, der diesen Teil des Nomos Kommentars geschrieben hat, in seinen Einlassungen deutlich unsere Meinung bestätigt, dass dann einzuladen ist und somit eine Diskriminierung vorliegt, was auch das von Dir zitierte Gerichtsurteil bestätigt, regt sich bei mir der Verdacht, dass Du nach Hilfestellungen suchst, die der Arbeitgebersicht Rechnung tragen.

Damit kam bei mir auch die Frage auf, ob Du ggf. ein Arbeitgebervertreter bist.

Sollte ich Dir Unrecht tun, bitte ich um Entschuldigung.

Liebe Grüße

Hendrik

PS:
Wenn der Fall vorliegt, dass die Ausschreibungskriterien erfüllt sind, muss der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst einladen und kann sich mit keinem Urteil herausreden.


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