Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich? (Zusatzurlaub)

Michael, Friday, 02.06.2006, 05:53 (vor 6546 Tagen) @ Katrin

Guten Morgen Katrin,

§ 125
Zusatzurlaub
(1) Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen
Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Soweit tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen für schwerbehinderte Menschen einen längeren Zusatzurlaub vorsehen, bleiben sie unberührt.

Das ist mal der § im SGB IX. In der Kommentierung, die ich habe, wird immer das Wort zusätzlich gebraucht.( Schwerbehindertenrecht, Basiskommentar, 8. Auflage von Feldes/Kamm/Peiseler usw.
Im Buch "Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z steht: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben neben dem ihnen nach Tarifverträgen oder nach dem Bundesurlaubsgesetz zustehenden Haupturlaub Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr.
Der Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Zusatzurlaub ist wie der Anspruch auf Urlaub nach dem BUrlG zwingendes Recht....
Für mich ist es keine Frage, dass die 5 Tage Zusatzurlaub zusätzlich zu dem Urlaub kommen, auf den ich Anspruch nach dem Tarifvertrag, oder nach meinem Arbeitsvertrag habe. In meinem Umfeld ist mir auch noch nicht zu Ohren gekommen, dass ein Arbeitgeber den Zusatzulaub mit dem normalen Urlaub über den gesetzlichen verrechnet hätte. Vielleicht kann ja jemand von diesem Forum eine andere Erfahrung haben. Ich habe sie nicht.
Liebe Katrin, jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung. Zu deiner fällt mir noch so einiges ein, die ich hier aber nicht kommentieren möchte.
Ich hoffe, ich konnte dir mit den obigen Auszügen etwas weiterhelfen.

Ciao Michael


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