Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich? (Zusatzurlaub)

hackenberger, Monday, 12.06.2006, 16:51 (vor 6535 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,

das man die Frage nach einer Schwerbehinderung nicht belügen darf, also wahrheitsgemäß beantworten muss, ist zwar noch die Rechtsmeinung des BAG. Es gibt hiezu ein schon einige Jahre altes Urteil.

Inzwischen haben wir aber die Novellierung des SGB IX und auch des § 81 SGB IX sowie Europarecht, daher sehen sehr viele „Rechtsgelehrte“ inzwischen die Sache wieder anders. Also so wie z.B. bei der Frage nach einer Schwangerschaft. Das war ja auch früher bei der Frage nach der Schwerbehinderung so.

Man rechnet damit, dass sollte dieses Thema wieder einmal zum BAG zur Entscheidung kommen, dass das bestehende Urteil ganz einkassiert wird oder aber modifiziert wird.

Es kommt letztlich dann ggf. darauf an, ob sich meine Schwerbehinderung auf die Arbeit auswirkt.

Aber wie Du schon richtiger Weise erwähnt hast, die aktuelle noch bestehende Rechtslage besagt, lügen verboten!


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