Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich? (Zusatzurlaub)

traute, Wednesday, 14.06.2006, 07:02 (vor 6534 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

katrin,
in der rangfolge steht ein gesetz immer über einem arbeitsvertrag. das bedeutet, solltest du mit deinem AG im arbeitsvertrag den verzicht des zusatzurlaubes vereinbart haben, wäre das nichtig, weil verstoß gegen das gesetz.

bzgl. zusatzurlaub gibt es NICHTS im arbeitsvertrag zu vereinbaren, da gesetzlich geregelt.

gruß, traute


» Katrin,
»
» hart gesagt, bedarf es keiner Vereinbarung mit dem AG.
» Es besteht bei dir ein Arbeitsvertrag mit allen notwendigen Regelungen.
» Diese Regelungen betreffen das normale übliche Arbeits- und
» Beschäftigungsverhältnis.
»
» Du bist nun Schwerbehinderte. Alleine wegen dieser Tatsache stehen dir 5
» weitere Urlaubstage zu. Hierzu bedarf es keinerlei Regelung im
» Arbeitsvertrag. Dies Urlaubstage stehen dir wegen deiner Behinderung kraft
» Gesetzes zu. Sie sind nicht vertraglich regelbar! DAS GEHT NICHT!
»
» Regelungen des Urlaubes nach SGB IX sind nicht regelbar. und Regelungen
» die etwas anderes bestimmen (es sei denn dein AG gibt dir wegen
» Behinderung noch weitere zusätzliche Urlaubstage!)wären kraft Gesetzes von
» vorneherein unwirksam (Vertrag wieder die guten Sitten).
»
» Aber wie steht es mit deiner Behinderung>
» Ist sie offensichtlich für jeden erkennbar>
» Hat der AG dich gefragt, ob du schwerbehindert bist> Wenn ja, wie hast du
» geantwortet> Ja,- dann ist alles gut!
» Solltest du nein geantwortet haben und die Behinderung ist nicht allgemein
» sichtbar, dann weiß der AG nichts davon und du bist in rießigen
» Schwierigkeiten.
» Denn, sollte der AG gefragt haben und du hast mit NEIN geantwortet, dann
» kannst du sofort und fristlos gekündigt werden, weil du dir hinterlistig
» eine Arbeitsstelle erschlichen hast. Dies gilt auch noch nach jahren!
»
» Sollte der AG nicht gefragt haben, dann ist alles weitere sein Problem, da
» kann er dir nicht an den Karren fahren.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion