Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich? (Zusatzurlaub)

Katrin @, Friday, 02.06.2006, 12:59 (vor 6546 Tagen) @ Wolfgang H.

» Du zitierst die Gesetzeslage richtig, interpretierst sie aber falsch. Wenn
» es heißt zwingendes Recht, so bedeutet das, dass dieser
» Anspruch mit nichts anderem aufgerechnet werden darf. D.h. der
» Mindesturlaub von 24 Werktagen darf nicht durch Tarifvertrag oder
» einzelvertragliche Vereinbarungen gekürzt werden. Genauso verhält es sich
» mit dem Zusatzurlaub, der zwingend nicht mit anderen
» Regelungen verrechnet werden darf. Wenn kein Tarifvertrag besteht, hat ein
» SbM 24 Werktage Urlaub und eine Woche Zusatzurlaub wg. Sb. Besteht nach
» einem Tarifvertrag Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub, wird der
» Zusatzurlaub wg. Sb zusätzlichgewährt.
» Einen Anspruch hast Du immer. Was Du mit Deinem Anspruch machst, ist Deine
» Sache. Du kannst im Extremfall auf alle Rechte nach dem SGB IX verzichten,
» aber wem hilft das>
» Bernhard hat mit seiner Argumentation recht. In diesem Forum ist Deine
» Anfrage fehl am Platz. Auf diese Art und Weise lassen sich alle
» Errungenschaften der Arbeitnehmer wegdiskutieren
»
» Ein schönes Pfingstfest wünsche ich

Hallo Wolfgang,

also Deiner Auffassung nach müsste ich einen neuen AG bei Einstellung fragen, was der firmenübliche Urlaub ist, um dann zu vereinbaren, dass er mir dazu 5 Zusatz-Urlaubstage wegen meiner Schwerbehinderung gewährt. In meinem Fall also 32 Tage. Ist das so richtig>

Auch Dir ein schönes Pfingstfest.
Katrin


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