Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich? (Zusatzurlaub)

Ede vom Bayerwald @, Monday, 12.06.2006, 15:31 (vor 6535 Tagen) @ Katrin

Katrin,

hart gesagt, bedarf es keiner Vereinbarung mit dem AG.
Es besteht bei dir ein Arbeitsvertrag mit allen notwendigen Regelungen. Diese Regelungen betreffen das normale übliche Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis.

Du bist nun Schwerbehinderte. Alleine wegen dieser Tatsache stehen dir 5 weitere Urlaubstage zu. Hierzu bedarf es keinerlei Regelung im Arbeitsvertrag. Dies Urlaubstage stehen dir wegen deiner Behinderung kraft Gesetzes zu. Sie sind nicht vertraglich regelbar! DAS GEHT NICHT!

Regelungen des Urlaubes nach SGB IX sind nicht regelbar. und Regelungen die etwas anderes bestimmen (es sei denn dein AG gibt dir wegen Behinderung noch weitere zusätzliche Urlaubstage!)wären kraft Gesetzes von vorneherein unwirksam (Vertrag wieder die guten Sitten).

Aber wie steht es mit deiner Behinderung>
Ist sie offensichtlich für jeden erkennbar>
Hat der AG dich gefragt, ob du schwerbehindert bist> Wenn ja, wie hast du geantwortet> Ja,- dann ist alles gut!
Solltest du nein geantwortet haben und die Behinderung ist nicht allgemein sichtbar, dann weiß der AG nichts davon und du bist in rießigen Schwierigkeiten.
Denn, sollte der AG gefragt haben und du hast mit NEIN geantwortet, dann kannst du sofort und fristlos gekündigt werden, weil du dir hinterlistig eine Arbeitsstelle erschlichen hast. Dies gilt auch noch nach jahren!

Sollte der AG nicht gefragt haben, dann ist alles weitere sein Problem, da kann er dir nicht an den Karren fahren.


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