Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich? (Zusatzurlaub)

Claudia Jacobs @, Erfurt, Thursday, 11.01.2007, 12:37 (vor 6322 Tagen) @ Katrin

Hallo Katrin,

zugegeben, meine Antwort kommt mehr als spät und ist u.U. für Dich nun nicht mehr relevant. Aber ich bin gerade erst auf Deinen Beitrag gestoßen, als ich hier über die Suchfunktion etwas zum Thema "Nachteilsausgleich" suchte. Ich würde Dir nun gern von meinen Erfahrungen berichten. Ich bin in der SBV eines großen IT-Unternehmens (Tochterunternehmen der IBM) tätig. Bei uns ist es überhaupt kein Thema. Jeder schwerbehinderte Mitarbeiter, der Anspruch auf Zusatzurlaub hat, bekommt diesen auch, zusätzlich zur durchaus großzügigen tarifvertraglichen Urlaubsregelung für alle Mitarbeiter (30 Tage). Nebenbei bemerkt, bei unserer "Mutter", der IBM, gibt es eine Integrationsvereinbarung, die schwerbehinderten Mitarbeitern über die gesetzliche ZU-Regelung hinaus noch einen Tag zusätzlich, also insgesamt 6 Tage ZU, gewährt.

In unserer Schwerbehinderten-Jahresversammlung im letzten Jahr hatten wir eine Diskussionsrunde mit dem Integrationsamt. Da warf auch ein Mitarbeiter die Frage auf, ob er auf seinen gesetzlichen Zusatzurlaub verzichten könnte, weil seine Kollegen die Nase rümpfen, dass er mehr Urlaub hat als sie. Die eindeutige Aussage vom I-Amt war: Als Schwerbehinderter kann man nicht auf einzelne Nachteilsausgleiche, die teilweise fürs Gesetz hart erkämpft wurden, verzichten und ggf. andere Nachteilsausgleiche (z.B. beim Parken oder ÖPNV) in Anspruch nehmen. Gesetz ist Gesetz. Entweder man ist schwerbehindert und hat Anspruch auf die Nachteilsausgleiche oder man verzichtet darauf, indem man nirgendwo seine Behinderung angibt, keinen SB-Ausweis hat und dann aber auf alle solche Leistungen verzichtet. Ein Verzicht auf einzelne Leistungen (aus falscher Rücksichtnahme) geht nicht.

Ich habe vorher auch schon in kleineren Unternehmen gearbeitet, eine Zeitlang sogar in einem 2-Mann-Unternehmen. Selbst da störte man sich nicht an meinem ZU (weil der Arbeitgeber zu meiner Einstellung ja auch Förderungen über Arbeitsamt und I-Amt bekam. Da hätte man auch sagen können, der AG kann nicht einerseits die gesetzlichen Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen und mir andererseits den ZU verwehren).

Letzten Endes kannst Du Deinen ZU ja auch so "verkaufen", wenn Du nur mal ein-zwei einzelne Tage nimmst, dass Du dann behinderungsbedingte Wege erledigst (Arzt, Physiotherapie oder so) und dafür extra diese Tage nimmst, um nicht anderweitig auszufallen.

Viele Grüße
Claudia


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