Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich? (Zusatzurlaub)

Wolfgang H., Friday, 02.06.2006, 12:41 (vor 6545 Tagen) @ Katrin

» Der Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Zusatzurlaub ist wie
» der Anspruch auf Urlaub nach dem BUrlG zwingendes Recht...."[/i]
»
» Steht mir nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht nur ein Mindesturlaub von 24
» Werktagen zu> Mehr regelt das Gesetz hierzu doch nicht, oder>
» Tut mir leid, aber so eindeutig wie Du verstehe ich den Kommentar nicht.
» Aber Du scheinst in Deinem Umfeld ja schon entsprechende Erfahrungen
» gemacht zu haben.
» Wie sieht es denn bei den anderen aus> Seht Ihr das genauso wie Michael>

Hallo Katrin,

Du zitierst die Gesetzeslage richtig, interpretierst sie aber falsch. Wenn es heißt zwingendes Recht, so bedeutet das, dass dieser Anspruch mit nichts anderem aufgerechnet werden darf. D.h. der Mindesturlaub von 24 Werktagen darf nicht durch Tarifvertrag oder einzelvertragliche Vereinbarungen gekürzt werden. Genauso verhält es sich mit dem Zusatzurlaub, der zwingend nicht mit anderen Regelungen verrechnet werden darf. Wenn kein Tarifvertrag besteht, hat ein SbM 24 Werktage Urlaub und eine Woche Zusatzurlaub wg. Sb. Besteht nach einem Tarifvertrag Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub, wird der Zusatzurlaub wg. Sb zusätzlichgewährt.
Einen Anspruch hast Du immer. Was Du mit Deinem Anspruch machst, ist Deine Sache. Du kannst im Extremfall auf alle Rechte nach dem SGB IX verzichten, aber wem hilft das>
Bernhard hat mit seiner Argumentation recht. In diesem Forum ist Deine Anfrage fehl am Platz. Auf diese Art und Weise lassen sich alle Errungenschaften der Arbeitnehmer wegdiskutieren

Ein schönes Pfingstfest wünsche ich


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