Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich? (Zusatzurlaub)

traute, Friday, 02.06.2006, 08:38 (vor 6546 Tagen) @ Katrin

@ katrin
ich kann auch einiges in deiner argumentation nicht nachvollziehen. der zusatzurlaub ist ein nachteilsausgleich und keine vergünstigung!! schon gar nicht wäre er ein grund zur kündigung. deine angst ist völlig unbegründet. vielleicht überdenkst du das mal>
traute


» Hallo Michael,
»
» natürlich hast Du Recht, für viele behinderte Menschen ist dieser
» Zusatzurlaub wichtig.
» Die Realität sieht nun aber leider einmal so aus, dass das ein Grund für
» den AG ist, solche Leute nicht einzustellen. Und problematisch ist, dass
» man als Schwerbehinderter nicht darauf verzichten kann (was auch
» verständlich ist, weil dann Behinderte durch den AG "gedrückt" würden,
» "freiwillig" darauf zu verzichten :-( ). Andererseits, meine Behinderung
» ist offensichtlich und ich habe nie verschwiegen, dass ich schwerbehindert
» bin. Vom Zusatzurlaub habe ich allerdings in fünf Berufsjahren noch keinen
» Gebrauch gemacht, einfach aus Angst, meinen Job zu verlieren bzw. keinen
» zu bekommen.
» Ich arbeite in Büros, die für gewöhnlich weniger als 20 AN beschäftigen,
» d.h. dort wird überhaupt keine Ausgleichsabgabe bezahlt. Und ich kenne so
» einige AG, die viel lieber diese Abgabe zahlen. Leider.
» Wie ich schon im letzten Beitrag gesagt habe, ist verständlich, dass für
» Schwerbehinderte der Mindesturlaub um fünf Tage erhöht wird. Damit werden
» ihnen 29 Urlaubstage garantiert. Warum muss es dann u.U. noch mehr sein>
» Ich möchte damit nur sagen, dass diese Vergünstigungen leider auch zum
» Nachteil von Schwerbehinderten gereichen, auch wenn sie denkbar gut
» gemeint und nützlich sind. Auch diese Medaille hat zwei Seiten.
» Wer einen AG findet, der das alles akzeptiert, der ist nur zu
» beglückwünschen!
»
» Gruß
» Katrin
»
» P.S. Gibt es eine Fundstelle, der man entnehmen kann, dass die fünf Tage
» tatsächlich zusätzlich zum allgemein in einer Firma üblicherweise
» gewährten Urlaub zu gewähren sind (z.B. Kommentar, Urteil BSG etc.)>


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