Was bedeutet: fünf Tage zusätzlich? (Zusatzurlaub)

Katrin @, Friday, 02.06.2006, 11:22 (vor 6546 Tagen) @ Michael

@ Alle

Sorry, irgendwie werde ich hier wohl missverstanden.
Ich finde es durchaus richtig und wichtig, dass Behinderten im Beruf Nachteilsausgleiche (o.k. Vergünstigung war das falsche Wort) gewährt werden. Ich stelle diese auch nicht in Frage, sondern ich berichte einfach von meinen Erfahrungen und bin ernsthaft an Euren Erfahrungen interessiert.
Mich interessiert z.B., was Ihr in Eurem Umkreis diesbezüglich erlebt. Arbeitet Ihr in Firmen, die keine Ausgleichsabgabe zahlen und ist die Behinderung bei der Jobsuche kein "schwieriges" Thema> Habt Ihr Tipps, wie man das am besten angeht>

Ich glaube, bei den Arbeitgebern wäre einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten. So hört man immer wieder, dass Schwerbehinderte ja nicht zu kündigen seien und man deshalb lieber keine einstellt. Das stimmt so nicht, wie Ihr wißt, aber diese falschen Gerüchte sind sehr verbreitet. Wahrscheinlich, weil sich kaum einer wirklich mit dem Thema auseinandersetzen will.

@ Michael

"Im Buch "Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z steht: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben neben dem ihnen nach Tarifverträgen oder nach dem Bundesurlaubsgesetz zustehenden Haupturlaub Anspruch auf einen *zusätzlichen* Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr.

Der Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Zusatzurlaub ist wie der Anspruch auf Urlaub nach dem BUrlG zwingendes Recht...."

Steht mir nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht nur ein Mindesturlaub von 24 Werktagen zu> Mehr regelt das Gesetz hierzu doch nicht, oder>
Tut mir leid, aber so eindeutig wie Du verstehe ich den Kommentar nicht. Aber Du scheinst in Deinem Umfeld ja schon entsprechende Erfahrungen gemacht zu haben.
Wie sieht es denn bei den anderen aus> Seht Ihr das genauso wie Michael>

Gruß
Katrin


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