Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 10.10.2019, 12:13 (vor 1654 Tagen) @ Moonwalker

ein Freund von mir arbeitet seit 2017 in einem Unternehmen, wo Mitarbeiter (Baugewerbe) über Winter gekündigt und ggf. im Frühjahr wieder eingestellt werden.


Hallo, ist das denn der einzige, dem im Herbst wegen „Wintereinbruch“ gekündigt wurde. Bei mir hat es momentan 17 Grad auf dem Balkon nach einem „Blick aufs Fensterbankerl“. Oder arbeitet er etwa auf der Zugspitze in den Alpen? Evtl. mal beim Integrationsamt fragen wegen § 173 Abs. 2 SGB IX. Und natürlich sofort vom Fachanwalt für Arbeitsrecht oder von der Gewerkschaft beraten lassen und Kopie des Gleichstellungsbescheids sofort an den Arbeitgeber faxen bzw. schicken – per Nachweis! In dem Gleichstellungsbescheid sollte das Antragsdatum stehen als „amtlicher“ Nachweis, dass Kündigungsschutz besteht.

§ 173 Abs. 2 SGB IX
(2) Die Vorschriften dieses Kapitels finden ferner bei Entlassungen, die aus Witterungsgründen vorgenommen werden, keine Anwendung, sofern die Wiedereinstellung der schwerbehinderten Menschen bei Wiederaufnahme der Arbeit gewährleistet ist.

Gruß,
Cebulon


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