Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Allgemeines)
Der Arbeitgeber und der BR bekommen doch von der BAA ein Formular, wo die Fragen zum Gleichstellungsantrag beantworten müssen. Somit ist der AG doch auf alle Fälle informiert.
Darauf, dass das alleine gleichzeitig eine Geltendmachung ggü. dem Arbeitgeber ist, würde ich mich nicht unbedingt verlassen. Eine bloße beiläufige Info anlässlich der Anhörung durch die Bundesagentur ist regelmäßig noch keine ausdrückliche direkte Geltendmachung einer Schwerbehinderung ggü. Arbeitgeber durch den Beschäftigten laut ständiger Rechtsprechung.
Gruß,
Cebulon