Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Allgemeines)

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 10.10.2019, 13:13 (vor 1658 Tagen) @ albarracin

Danke Dir!

Es steht das Folgende in der Kündigung
"hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis mit der verkürzten Frist gemäß §20 des MTV der Steine- und Erden-Industrie in der Fassung vom 01.6.2015"

"Wegen einer Wiedereinstellung für das Jahr 2020 wird auf die vorgenannten, tariflichen Bestimmungen (insbesonders §20 Ziffer 3 Absatz 3) verwiesen".

weiterhin

"Der Betriebsrat wurde gehört und hat der Kündigung zugestimmt". Dem soll aber nicht so sein, da der AG sich vor Jahren eine Pauschalgenehmigung für Winterkündigungen bei dem BR geholt haben soll.


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