Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 11.10.2019, 14:14 (vor 1653 Tagen) @ WoBi

Hallo,

und weil wir die Diskussion neulich schon mal hatten:

Dieser Thread ist ein gutes Beispiel dafür, daß eine SBV eigenständig möglichst gute Kenntnisse des Arbeitsrechts haben sollte, um fachlich korrekt beraten zu können.
Denn die zwingende 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html
wird gerne übersehen und im Rahmen der Betriebsverfassung gerne verwechselt mit der tückischen Falle des § 3 KSchG,
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__3.html
die schon längst abgeschafft gehört und letztendlich gar nichts bewirkt - außer das die arbeitsgerichtliche Frist abläuft.

Außerdem sollte man auch als SBV wissen, daß eine Klage vor dem Arbeitsgericht immer auch nur zur Fristwahrung erstmal auch ohne Begründung eingereicht werden kann und auch jederzeit kostenfrei zurückgezogen werden kann.

--
&Tschüß

Wolfgang


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