Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Allgemeines)

WoBi, Thursday, 10.10.2019, 15:18 (vor 1654 Tagen) @ Moonwalker

Hallo Moonwalker,

"Der AG und der BR haben und der Bundesagentur für Arbeit die Formulare zur Stellungnahme bekommen. Somit sind sie informiert."

Der Arbeitgeber ist nur informiert, dass ein Gleichstellungsantrag gestellt worden ist. Der Arbeitgeber ist nicht über die Erteilung einer Gleichstellung informiert. Der Arbeitgeber ist nicht Verfahrensbeteiligter und hat dementsprechend auch kein Auskunftsrecht über die Erteilung einer Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit. Die Informationsweitergabe unterliegt dem Persönlichkeitsrecht des Antragstellers.

Wenn hier ein Tipp gegeben wird, sollte dieser auch angenommen und geprüft werden. Die Information des Arbeitgebers innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Kündigung ist wichtig, wenn der Gekündigte auf seine Eigenschaft als schwerbehinderter oder in diesem Fall als gleichgestellter Beschäftigter berufen will. Die Information des Arbeitgebers soll in diesem Fall sogar nachweisbar/belegbar erfolgen.

Die genannte BAG-Entscheidung sollte mit herangezogen werden, damit dem Kollegen keine Nachteile entstehen.

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Gruß
Wolfgang


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