Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 10.10.2019, 13:17 (vor 1632 Tagen) @ albarracin

Und unabhängig vom Datum der Gleichstellung hat der AN bei Antragstellung am 30.07. mit Ablauf des 20.08., 24:00 Uhr den vorläufigen Kündigungsschutz des § 173 Abs. 3 SGB IX.

Hallo, dies gilt aber wohl nur, wenn er das ausdrücklich auch ggü. dem Arbeitgeber nachweislich geltend gemacht hätte laut Ansicht des BAG, worüber wir bisher nichts wissen. Beiläufige Kenntnis vom Antrag auf Gleichstellung durch Anhörung Dritter soll allein nicht ausreichen.

Gruß,
Cebulon


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