Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Allgemeines)

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 10.10.2019, 14:58 (vor 1659 Tagen) @ Cebulon

Ich vermute wir reden irgendwie aneinander vorbei?

1. Der AN hat am 30.7. einen Gleichstellungsantrag gestellt.
2. Der AG und der BR haben und der Bundesagentur für Arbeit die Formulare zur Stellungnahme bekommen. Somit sind sie informiert.
3. Der AN enthält seine Kündigung
4. Der Gleichstellungsbescheid kommt per Post

Was an welcher Stelle hätte er denn noch machen sollen?
Ist nicht böse gemeint, aber ich verstehe es nicht. Durch das Formular von der Bundesagentur ist der AG doch darüber informiert, das sein AN einen Antrag gestellt hat.


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