Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.10.2019, 19:00 (vor 1631 Tagen) @ Moonwalker

Hallo,

will ein AN gegen eine Kündigung angehen, muß der AN immer selbst aktiv werden. Es reicht nicht aus, daß der AG irgendwas vermuten könnte. Der Antrag auf Gleichstellung könnte ja auch schon abgelehnt worden sein.

Deswegen muß der AN im geschilderten Fall:

- den AG innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung auf den vorläufigen Rechtsschutz wegen Antragstellung oder wegen ausgesprochener Gleichstellung hinweisen

und
- vorsorglich beim Arbeitsgericht ebenfalls innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage wegen Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes einreichen, wenn der AG nicht auf die Mitteilung reagiert und die Kündigung nicht ausdrücklich zurücknimmt.

Tut er diese Dinge nicht, wird die Kündigung trotz der Fehlerhaftigkeit rechtswirksam. Und deswegen, weil eine Fristenuhr mit Zugang der Kündigung erbarmungslos zu ticken begonnen hat, ist es eben nötig, den gewerkschaftlichen Rechtsschutz oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht so schnell wie möglich aufzusuchen, um keinen Fehler zu machen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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