Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 11.10.2019, 12:56 (vor 1656 Tagen) @ Moonwalker

Ich kenne mich mit diesen Winterkündigungen gar nicht aus.

Kündigungen aus witterungsbedingten Gründen erscheinen mir jedenfalls derzeit Anfang Oktober (ohne Frostperioden tagsüber in unseren Breiten) für vorgeschoben, für konstruiert bzw. für völlig unplausibel. Halte diesen Kündigungsgrund daher für offensichtlich willkürlich bzw. für sachlich nicht gerechtfertigt. Der erwähnte „§ 20 des MTV der Steine-Erden-Industrie in der Fassung vom 1.06.2015“ ist mir allerdings nicht bekannt. Hast Du den Link zu diesem Manteltarifvertrag (MTV) oder den genauen Wortlaut des § 20 MTV? Außerdem: Sofort einen Beratungstermin mit der Arbeitsagentur vereinbaren wegen AL-Geld, sagt HELPSTER.

Fällt dieser Bauunternehmer nicht evtl. unter den neuen BRTV 2019, dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 28. September 2018? Vergleiche dort detailliert den § 4 Nummer 6 BRTV zu „zwingenden Witterungsgründen“ und zur „gesetzlichen Schlechtwetterzeit“. Siehe zum BRTV-Baugewerbe auch Prof. Düwell, LPK-SGB IX, § 173 Rn. 27, zu der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (im BAnz vom 17.05.2019 B2).

Betriebsbedingte Kündigung aus „Witterungsgründen“
BAG, Urteil vom 07.03.1996 - 2 AZR 180/95

Gruß,
Cebulon


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