Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 10.10.2019, 18:01 (vor 1660 Tagen) @ Moonwalker

Moin Moin Christian,

der Arbeitnehmer muss nach Gesetz den Arbeitgeber informieren, wenn er die Schutzrechte der Schwerbehinderten geletnd machen will. Bei der Gleichstellung beginnt der Kündigungsschutz 3 Wochen nach Antragsstellung zu laufen, daher sollte er mit der Eingangsbestätigung des Antrags zu dem Arbeitgeber gehen, um somit nachzuweisen, dass der Antrag auf Gleichstellung länger als 3 Wochen läuft und die Schutzrechte des Kündigungsschutzes der Schwerbehinderten geltend zu machen.

Liebe Grüße

Hendrik

Ps: Die Nachweispflicht der Frist liegt beim Arbeitnehmer, alleine dadurch dass der Arbeitgeber befragt wurde, weiss er weder, wie lange der Antrag läuft, noch ob und wie über diesen entschieden wurde.


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