Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.10.2019, 12:56 (vor 1631 Tagen) @ Moonwalker

Hallo,

gibt es denn im Kündigungsschreiben eine Wiedereinstellungszusage ? Falls nein, ist es keine grundsätzlich zulässige "Winterkündigung", die mW auch zustimmungspflichtig wäre, sondern eine ganz normale Beendigungskündigung.
Und unabhängig vom Datum der Gleichstellung hat der AN bei Antragstellung am 30.07. mit Ablauf des 20.08., 24:00 Uhr den vorläufigen Kündigungsschutz des § 173 Abs. 3 SGB IX.

"Hilfsweise" kann dann immer noch die Nichtbeteiligung des BR geltend gemacht werden. Es liegt dann am AG, die ordnungsgemäße BR-Beteiligung nachzuweisen.

Der AN sollte also ganz schnell den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen oder aber einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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