Einsichtnahme der SBV in Protokolle des BR (Umgang mit BR / PR)

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 08.02.2022, 10:40 (vor 800 Tagen)

Servus beinand,

jetzt habe ich auf der Seite viel gesucht und alle möglichen Konstellationen gefunden, aber nicht die mir vorliegende.

Sachlage:
1. Betriebsrat, also BetrVG (nicht PersVG)
2. Einsichtnahme, also nicht Aushändigung einer Abschrift oder Fotokopie


Ich (SBV) habe den Verdacht, dass eine Äußerung meinerseits während der BR-Sitzung im Protokoll nicht richtig protokolliert wurde. Mein Antrag auf Einsichtnahme wurde mittels Gremiumsbeschluss abgelehnt. Mir ist bewusst, dass ich im Regelfall keinen Einfluss auf das Protokoll habe, aber die Möglichkeit einer Einwendung ist doch gegeben.

Im Handkommentar Fitting finde ich folgendes:
§34 Rn 35: Das Gesetz gesteht nur den BR-Mitgliedern das Einsichtsrecht zu, nicht dagegen den übrigen Personen, die berechtigt sind, ..... an BRSitzungen teilzunehmen, z.B. u.a. SchwbVertr.
§34 Rn 24: Die übrigen TN an der BR Sitzung - wie z.B. das Mitglied der SBV usw., haben keinen Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift. - aber ich ja nur Einsichtnahme
§34 Rn 29: Die Berechtigung, solche Einwendungen zu erheben, ist nicht .... beschränkt, sondern steht jedem zu, der an der Sitzung teilgenommen ...... hat. Wie soll ein TN Einwendungen erheben, wenn er nicht nachsehen darf, wie es im Protokoll steht.

Ich möchte keinesfalls die ggf. falsche Aussage unkommentiert im Protokoll stehen lassen. Wie verhalte ich mich? Verfasse ich eine "Verdachts-Einwendung"?
Oder kennt noch jemand andere Ansatzpunkte?

VG


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