Einsichtnahme der SBV in Protokolle des BR (Umgang mit BR / PR)

Cebulon, Tuesday, 15.02.2022, 16:18 (vor 772 Tagen) @ albarracin

Wenn eine SBV mit der Aussetzung erst wartet, bis ein Protokoll vorliegt, ist die Frist zur Aussetzung idR schon zu großen Teilen oder vollständig abgelaufen. Was da "hintertrieben" werden soll, erschließt sich nicht.

So plump kann Aussetzungsrecht nicht ausgehebelt werden, wenn SBV nicht geladen wird oder bspw. an Sitzungsteilnahme verhindert war und erstmals davon erfährt per BR-Protokoll, oder etwa nicht?

Und was bitte sehr sagt die DSGVO zu konkreten Rechten der SBV aus?

Naja, erst mal den Abschnitt 5.5 der zitierten ZTR 12-2020 lesen anstatt hier nur zu fabulieren.

Sorry, aber es ist die Grundkonstruktion der SBV-Rechte aus dem SGB IX, daß sich insbesondere die Informationsrechte regelmäßig gegen den Arbeitgeber richten und nicht gegen BR/PR.

Was hat das denn nun mit der konkreten Ausgangsfrage und mit dem og Betreff des Fragestellers zur Einsichtnahme zu tun? Wenn‘s um konkrete Protokollierung der BR-Sitzung geht, dann ist regelmäßig der Arbeitgeber mitnichten der richtige Ansprechpartner – sondern die falscheste Stelle überhaupt.

Gruß,
Cebulon


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