Einsichtnahme der SBV in Protokolle des BR (Umgang mit BR / PR)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 24.02.2022, 17:06 (vor 786 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

ich habe mir nun mal erlaubt

Hallo, albarracin „eiert nur rum“ und schreibt mal so („Sie müssen aber für die SBV einsehbar sein“) und mal so („der SBV keine Einsicht in das BR-Protokoll geben muß“) – also widersprüchlich mit dem genauen Gegenteil.

meine Meinung kritisch zu überprüfen. Machst Du das nie?


Und in dem von ihm erwähnten „Lexikon“ steht ja zu dieser Frage ohnehin nichts drinnen, oder etwa doch? Auch da hat albarracin nicht sauber zitiert mit genauer Fundstelle zum Thema Einsicht. Alles sehr merkwürdig sowie pauschal. Habe dort jedenfalls dazu nichts gefunden in den 500 Seiten …

Du warst es doch, der auf die BIH verwiesen hast - nach wie vor keine sehr solide Grundlage bei arbeitsrechtlichen Fragen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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