Einsichtnahme der SBV in Protokolle des BR (Umgang mit BR / PR)

bifavi, Hessen, Tuesday, 08.02.2022, 13:45 (vor 806 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

Hallo, das mag so pauschal in diesem „Fitting“ stehen. Das ist jedoch klar falsch bspw. nach Prof. Düwell und den BIH-Broschüren.

Nicht, dass wir uns wegen Kleinigkeiten auseinander dividieren.

Aushändigung zur Einsichtnahme ja.
Aushändigung zur eigenen Herstellung einer Kopie (Abschrift) ja.
Aushändigung einer durch den BR angefertigten Kopie des Protokolls würde ich sagen nein.

Mann will ja den BR mit der Kopierei auch nicht überbeanspruchen.
Ist doch wie bei den Lohn- und Gehaltslisten.
Einsichtnahme ja, Kopie nein, aber Abschrift musst bei Einsichtnahme selber machen.

LG
Bifavi


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