Einsichtnahme der SBV in Protokolle des BR (Umgang mit BR / PR)

bifavi, Hessen, Tuesday, 08.02.2022, 13:18 (vor 779 Tagen) @ Hendrik1

Moin Hendrik,

also Du hast ein Recht auf die Unterlagen zur Betriebsratsitzung und zur Sitzung gehört - so ist es zumindestens bei uns - auch die Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung ..... und schon hast Du die Einsichtnahme .....

Meines Erachtens werden Protokolle nicht durch Beschlussfassung genehmigt.
Es ist nicht erforderlich, dass das Protokoll durch irgendjemanden, z. B. dem Betriebsrat auf der nächsten Sitzung, genehmigt wird. Die Richtigkeit des Protokolls bezeugen die Unterzeichner mit ihren Unterschriften.Es kann aber sinnvoll sein, zu Beginn einer Sitzung zu fragen, ob Fehler im Protokoll enthalten oder Ergänzungen notwendig sind, bevor das Protokoll ausgefertigt und unterschrieben wird.
Wenn jemand Einwände hat, kann er sie schriftlich erheben und zu Protokoll geben (§ 34 Abs. 2 BetrVG).

Bei uns wird das Protokoll allen die an der Sitzung teilgenommen haben zur Verfügung gestellt und übermittelt.

LG
Bifavi


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