Einsichtnahme der SBV in Protokolle des BR (Umgang mit BR / PR)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 13.02.2022, 11:26 (vor 804 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

meine Vorposter haben ja dargelegt, wie Herr Düwell sehr aufwendig gegen den ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes
(§ 34 BetrVG) argumentiert hat, der eigentlich keine Interpretationsspielräume zugunsten der SBV läßt.
Um so bemerkenswerter ist, daß Düwell in der auf diesen Aufsatz folgenden 6. Auflage des LPK-SGB IX das Thema noch nicht einmal in einem Nebensatz anreisst, obwohl er sonst bei der Kommentierung des § 178 Abs. 4 SGB IX sehr in die Details geht.

Es wäre nicht das erste Mal, daß der sehr meinungsstarke Prof. Düwell eine Position "räumt", wenn er merkt, daß ihm niemand in der Fachkommentierung folgt. Und in Bezug auf § 34 BetrVG steht er nun mal gegen die gesamte Standardkommentierung des BetrVG, ganz egal, ob es sich um Fitting, ErfK, DKKW oder Richardi/Thüsing handelt.

Grundsätzlich hilft auch bei arbeitsrechtlichen Fragen wie zB dem BetrVG der Verweis auf die BIH-Meinung ohne Gegencheck in der Fachliteratur nicht weiter, da im BIH-Lexikon immer mal wieder Meinungen zur Auslegung sehr exklusiv vertreten werden.

Allerdings stellt sich auch hier die Frage nach dem Verhältnis von SBV und BR, denn die erwähnte Fachliteratur zum BetrVG ist sich weitestgehend einig, daß ein Betriebsratsvorsitzender zwar der SBV keine Einsicht in das BR-Protokoll geben muß, es aber sehr wohl darf.

--
&Tschüß

Wolfgang


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