Einsichtnahme der SBV in Protokolle des BR (Umgang mit BR / PR)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 14.02.2022, 20:47 (vor 801 Tagen) @ albarracin

Hallo,

mir ist natürlich der Grundsatz " vor Gericht und auf hoher See...." hinreichend bekannt.


Es wäre nicht das erste Mal, daß der sehr meinungsstarke Prof. Düwell eine Position "räumt", wenn er merkt, daß ihm niemand in der Fachkommentierung folgt. Und in Bezug auf § 34 BetrVG steht er nun mal gegen die gesamte Standardkommentierung des BetrVG, ganz egal, ob es sich um Fitting, ErfK, DKKW oder Richardi/Thüsing handelt.

Mir scheint aber es durchaus so zu sein, dass die Kommentierung im Fitting nicht nur einfach "Mist" ist, da anscheinend nicht wenige Kommentare, wie aufgezählt, dieselbe Position beziehen.


Grundsätzlich hilft auch bei arbeitsrechtlichen Fragen wie zB dem BetrVG der Verweis auf die BIH-Meinung ohne Gegencheck in der Fachliteratur nicht weiter, da im BIH-Lexikon immer mal wieder Meinungen zur Auslegung sehr exklusiv vertreten werden.

Also zählt das BIH- Lexikon bei weiten nicht soviel!


Allerdings stellt sich auch hier die Frage nach dem Verhältnis von SBV und BR, denn die erwähnte Fachliteratur zum BetrVG ist sich weitestgehend einig, daß ein Betriebsratsvorsitzender zwar der SBV keine Einsicht in das BR-Protokoll geben muß, es aber sehr wohl darf.

Verhältnis habe ich ja beschrieben, Beschluss zur Verweigerung der Einsichtnahme steht - dann bedarf es keiner weiteren Schilderung zum (momentanen) Verhältnis. Dürfen täte er, aber wollen tut er nicht.

Ich muss nicht gegen Windmühlen kämpfen!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion