Einsichtnahme der SBV in Protokolle des BR (Umgang mit BR / PR)

Cebulon, Sunday, 13.02.2022, 14:15 (vor 796 Tagen) @ albarracin

… daß ein Betriebsratsvorsitzender zwar der SBV keine Einsicht in das BR-Protokoll geben muß, es aber sehr wohl darf.

Hallo, vgl. dazu sinngemäß auch den allgemeinen Rechtssatz des VG Düsseldorf, 10.6.1999, 34 K 2286/99.PVL: „So bleibt es jedem Mitglied unbenommen und entspricht seinem guten Recht, Akteneinsicht in die entsprechenden Unterlagen, also auch die Protokolle der vergangenen Personalratssitzung, zu nehmen und sich Ablichtungen zu fertigen.“

Dieser Rechtssatz gilt m.E. für die SBV entsprechend. Auch die SBV hat z.B. das Recht, Einwendungen gegen die Niederschrift zu erheben, sei es, weil sie z.B. grob rechtswidrig oder aus purer Schlampigkeit nicht geladen wurde, dass sie verhindert war oder falsch zitiert wurde oder sonst. Dies darf vom BR/PR nicht vereitelt werden wie hier („Und dass zur Teilnahme natürlich auch die Einsichtnahme in alle Sitzungsunterlagen gehören sollte, ist ebenfalls unter Berücksichtigung des § 99 SGB IX unstrittig“) Wie sollte sich z.B. eine SBV sonst einen Überblick über die Gesamttätigkeit des BR oder PR in solchen Fällen verschaffen?

Es wäre geradezu grob rechtsmissbräuchlich bzw Amtsmissbrauch, die SBV vorsätzlich nicht zu laden und ihr dann auch noch die Niederschrift vorzuenthalten – und so bspw. ihr Aussetzungsrecht nach dem § 178 Absatz 4 Satz 2 SGB IX zu hintertreiben. Den Zusammenhang haben Fitting, ErfK, DKKW und Richardi komplett ausgeblendet bei ihrer rein wörtlichen Auslegung und nicht über den BetrVG-Tellerrand geschaut speziell in‘s SGB IX sowie in die EU-DSGVO seit Wirksamwerden am 28.05.2018.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion