Einsichtnahme der SBV in Protokolle des BR (Umgang mit BR / PR)

Cebulon, Friday, 22.04.2022, 15:12 (vor 734 Tagen) @ albarracin

Grundsätzlich hilft auch bei arbeitsrechtlichen Fragen wie zB dem BetrVG der Verweis auf die BIH-Meinung ohne Gegencheck in der Fachliteratur nicht weiter, da im BIH-Lexikon immer mal wieder Meinungen zur Auslegung sehr exklusiv vertreten werden.

Hallo albarracin,
wer einen solchen Unfug verbreitet und wer sich auf derart geschwätzige Referenten solcher „Seminare“ beruft, sollte nicht unbedingt von sich auf andere schließen und nicht anderen ihr Amt verleiden: Im Stil sowie im Ton völlig deplatziert und schnippisch ohne jede Empathie gegenüber Anfängerinnen im Wahlrecht. Wie kann man nur auf „Neugewählte“ so rumtrampeln und diese demotivieren, wenn man selbst schon mit den elementarsten Regeln juristischer Auslegung derart überfordert ist und damit wie Du so offensichtlich auf Kriegsfuß steht? Solche “Seminare“ bringen doch nur Verdruss. Wer dort hingeht, der ist selber schuld. Bei professionellen Schulungsträgern wird solcher Krampf nicht erzählt.

Gruß,
Cebulon


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