Ein "nein" im Bewerbungsformular entbindet von Prüfungspflichten (Einstellung)
Servus!
Wenn im Online-Bewerbungsformular der Punkt Schweberhinderung mit nein beantwortet wird, entbindet das einen AG im ÖD die Bewerbungsunterlagen auf die Angabe einer Schwerbehinderung im Anschreiben oder im Lebenslauf zu überprüfen?
Was ist z. B., wenn ein nein angegeben wurde, aber im Anschreiben oder im Lebenslauf dann doch auf die Schwerbehinderung hingewiesen wurde? Einladungspflicht, sofern nicht offensichtlich ungeeignet, oder nicht?
Danke.
Grüße