Ein "nein" im Bewerbungsformular entbindet von Prüfungspflichten (Einstellung)

maiklewa, Tuesday, 10.12.2024, 07:48 (vor 370 Tagen) @ Cebulon

Stimmt. Wurde auch gar nicht in Abrede gestellt.

Ich weiß zwar nicht, ob es schon solche Konstellationen gab, aber ich bin mir sicher, dass es in Bezug auf einen öffentlichen Arbeitgeber mit seinen besonderen Pflichten gegenüber Schwerbehinderten, die in einem Online-Bewerbungsformular ein "nein" angegeben haben, die dann aber im hochgeladenen Anschreiben oder im Lebenslauf an hervorgehobener Stelle ihre Schwerbehinderung mitgeteilt haben, die nicht offensichtlich ungeeignet sind, die nicht eingeladen werden und die dann Entschädigung geltend machen, dass die auch Recht bekommen, weil nun eben diese öffentlichen Arbeitgeber i. R. d. Bestenauslese die Bewerbungsunterlagen vollständig lesen müssen. Ungeachtet des BAG-Urteils!

Ich habe keine einzige Rechtsprechung, Urteil oder Kommentierung gefunden, wo das Gegenteil raus hervorgeht.

Hier wird einfach die Bestenauslese einfach mal komplett außen vor gelassen.

Und es kann nun wirklich diverse Gründe geben, wieso ein "nein", statt einem "ja" angegeben wurde, obwohl ein "ja" gemeint war und ein "ja" richtig war.


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