Ein "nein" im Bewerbungsformular entbindet von Prüfungspflichten (Einstellung)

Cebulon, Wednesday, 12.02.2025, 14:34 (vor 366 Tagen) @ maiklewa

Bewerbungsunterlagen vollständig lesen müssen … Hier wird einfach die Bestenauslese einfach mal komplett außen vor gelassen.

Das ist eine komplette Verzerrung der Wirklichkeit. Diese schematische Sichtweise ist viel zu pauschal sowie falsch. Siehe bspw. hier.

Und es kann nun wirklich diverse Gründe geben, wieso ein "nein", statt einem "ja" angegeben wurde, obwohl ein "ja" gemeint war und ein "ja" richtig war.

Naja, wenn Du meinst, dass widersprüchliche Angaben eines Bewerbers zu Lasten einer Behörde gehen - bzw. sogar als „diskriminierend“ zu werten seien… Dem ist energisch zu widersprechen. Die ganze Diskussion ist ein bisschen albern: Vgl dazu fundiert hier am Ende

Gruß,
Cebulon


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