Ein "nein" im Bewerbungsformular entbindet von Prüfungspflichten (Einstellung)
Moin,
man kann über den Sinn und Unsinn von Online-Bewerbungsformularen vortrefflich streiten, mMn machen die keinen Sinn. Es wird immer argumentiert, dass es das Stellenbesetzungsverfahren beschleunigen würde. Mitnichten mMn. Ich kenne viele Behörden, bei denen es dadurch nur länger dauert, mehr Arbeit macht, hintenraus (schwerbehinderte) Bewerber eingeladen wurden, die man gar nicht hätte einladen müssen, weil es gar keine waren.
Soweit OT!
Aber explizit auf die Frage eingehend: natürlich muss ein AG im ÖD die Bewerbungsunterlagen iRd Bestenauslese vollständig lesen. Und als Rechtsgrundlage werfe ich mal als Pfund das GG in den Ring und dagegen kann kein AG im ÖD was machen!
Einfach mal nach einem "nein" nicht mehr die passenden Unterlagen lesen, ist nicht!
JM2C
VG
Ralf