Ein "nein" im Bewerbungsformular entbindet von Prüfungspflichten (Einstellung)

Cebulon, Sunday, 08.12.2024, 21:06 (vor 432 Tagen) @ albarracin

Wird ausdrücklich allerdings "Nein" angekreuzt, ist dies mE eine Angabe, auf die der AG erst mal vertrauen darf und ein nachträgliches Outing nicht einfach "eingeschmuggelt" werden kann - wenn denn das elektronische Formular den Anforderungen wie unter 1. beschrieben entspricht.

Richtig: Sehr gut und verständlich erklärt.

Gruß,
Cebulon


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