Ein "nein" im Bewerbungsformular entbindet von Prüfungspflichten (Einstellung)
Wird ausdrücklich allerdings "Nein" angekreuzt, ist dies mE eine Angabe, auf die der AG erst mal vertrauen darf und ein nachträgliches Outing nicht einfach "eingeschmuggelt" werden kann - wenn denn das elektronische Formular den Anforderungen wie unter 1. beschrieben entspricht.
Richtig: Sehr gut und verständlich erklärt.
Gruß,
Cebulon