Ein "nein" im Bewerbungsformular entbindet von Prüfungspflichten (Einstellung)
Ist aber ein öffentlicher Arbeitgeber nach gültiger Rechtsprechung des BAGs nicht dazu verpflichtet, eine Bewerbung vollumfänglich zu lesen?
wie kommt er sonst zur Bestenauslese, wenn er nicht die Bewerbungsunterlagen prüft?
Wenn sich beispielsweise schon aus diesem Online-Bewerbungsformular ergeben sollte, dass Bewerber nicht zu den Besten gehört oder z.B. nicht mal das Anforderungsprofil erfüllt, warum sollte Arbeitgeber dann sich das antun und alles vollumfänglich lesen, obwohl von vornherein völlig irrelevant?
Gruß,
Cebulon