Ein "nein" im Bewerbungsformular entbindet von Prüfungspflichten (Einstellung)
Ist aber ein öffentlicher Arbeitgeber nach gültiger Rechtsprechung des BAGs nicht dazu verpflichtet, eine Bewerbung vollumfänglich zu lesen?
wie kommt er sonst zur Bestenauslese, wenn er nicht die Bewerbungsunterlagen prüft?