Ein "nein" im Bewerbungsformular entbindet von Prüfungspflichten (Einstellung)
Wenn im Online-Bewerbungsformular der Punkt Schweberhinderung mit nein beantwortet wird …
Dann muß Arbeitgeber Anschreiben und Lebenslauf wohl nicht unbedingt prüfen. Sollte aber im Online-Bewerbungsformular nicht vermerkt sein, dass eine freiwillige Angabe, wäre das Formular m.E. ohnehin diskriminierend. Wie das die Arbeitsrichter auslegen steht in den Sternen.
Gruß,
Cebulon