Ein "nein" im Bewerbungsformular entbindet von Prüfungspflichten (Einstellung)

Cebulon, Friday, 06.12.2024, 23:47 (vor 407 Tagen) @ Horst Schultze

Wenn im Online-Bewerbungsformular der Punkt Schweberhinderung mit nein beantwortet wird …

Dann muß Arbeitgeber Anschreiben und Lebenslauf wohl nicht unbedingt prüfen. Sollte aber im Online-Bewerbungsformular nicht vermerkt sein, dass eine freiwillige Angabe, wäre das Formular m.E. ohnehin diskriminierend. Wie das die Arbeitsrichter auslegen steht in den Sternen.

Gruß,
Cebulon


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