Ein "nein" im Bewerbungsformular entbindet von Prüfungspflichten (Einstellung)

Horst Schultze, Saturday, 07.12.2024, 05:46 (vor 367 Tagen) @ Cebulon

"Dann muß Arbeitgeber Anschreiben und Lebenslauf wohl nicht unbedingt prüfen. Sollte aber im Online-Bewerbungsformular nicht vermerkt sein, dass eine freiwillige Angabe, wäre das Formular m.E. ohnehin diskriminierend."

Servus!

Danke Dir für Deine Meinung.

Ist aber ein öffentlicher Arbeitgeber nach gültiger Rechtsprechung des BAGs nicht dazu verpflichtet, eine Bewerbung vollumfänglich zu lesen?

Inwieweit ist Deiner Meinung nach ein solcher Punkt diskrminierend, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass die Angabe freiwillig ist?

Grüße


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