Ein "nein" im Bewerbungsformular entbindet von Prüfungspflichten (Einstellung)

Horst Schultze, Sunday, 08.12.2024, 16:43 (vor 366 Tagen) @ albarracin


Hallo Wolfgang,


Hallo,


danke Dir für Deine Einschätzungen.

zu 1.) Wenn der Fortgang des Stellenbesetzungsverfahrens von der freiwilligen Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung nicht beeinflusst werden darf, dann wäre z. B. eine solche Formulierung: " ...Wenn Sie hier keine Angabe machen, wird das als "nein" gewertet und eine Schwerbehinderung wird nicht berücksichtigt."?


Jeder weitere Zusatz über die Freiwilligkeit der Angabe hinaus ist grundsätzlich fragwürdig.


zu 2.) Es gibt aber keine Pflicht für den Arbeitgeber im ÖD, nach einem "nein" das Anschreiben und, oder Lebenslauf lesen zu müssen?


Wenn ein AG so oberflächlich ist, dann soll er es sein. Wenn er aber Anschreiben und Lebenslauf trotzdem liest, kann er natürlich entsprechende Angaben nicht einfach ignorieren.


Aus welchen Rechtsprechungen leitest Du Deine Einschätzungen ab?

Kannst Du eigentlich auch selbst recherchieren? Schon in der einschlägigen Fachkommentierung würdest Du Verweise auf einschlägige Urteile finden. Die Rechtsprechung bezieht sich regelmäßig auf einzelne bestimmte bewerbungsverfahren. Es ist Dein Job, angesichts Eurer konkreten Abläufe abzuklären, was für Euch an Entscheidungen wegen vergleichbarer Umstände relevant sein könnte.

Hallo,

ich habe natürlich selbst meine Kommentierungen und Gesetzesgrundlagen gesichtet. Wollte lediglich die Übereinstimmung überprüfen.

Leider habe ich noch nichts bzgl. der Formulierung in dem Hinweis gefunden.

Grüße


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