Ein "nein" im Bewerbungsformular entbindet von Prüfungspflichten (Einstellung)

Cebulon, Saturday, 07.12.2024, 07:04 (vor 434 Tagen) @ Horst Schultze

Ist aber ein öffentlicher Arbeitgeber nach gültiger Rechtsprechung des BAGs nicht dazu verpflichtet, eine Bewerbung vollumfänglich zu lesen?

Davon ist mir nichts bekannt

Inwieweit ist Deiner Meinung nach ein solcher Punkt diskriminierend, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass die Angabe freiwillig ist?

Weil klar unzulässige Frage! Steht so auch in jedem aktuellen Standard-Kommentar zum SGB IX.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion