Ein "nein" im Bewerbungsformular entbindet von Prüfungspflichten (Einstellung)
Ist aber ein öffentlicher Arbeitgeber nach gültiger Rechtsprechung des BAGs nicht dazu verpflichtet, eine Bewerbung vollumfänglich zu lesen?
Davon ist mir nichts bekannt
Inwieweit ist Deiner Meinung nach ein solcher Punkt diskriminierend, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass die Angabe freiwillig ist?
Weil klar unzulässige Frage! Steht so auch in jedem aktuellen Standard-Kommentar zum SGB IX.