Ein "nein" im Bewerbungsformular entbindet von Prüfungspflichten (Einstellung)

Horst Schultze, Saturday, 07.12.2024, 22:04 (vor 372 Tagen) @ Horst Schultze

Servus!

Bin hier im Forum auf was Ähnliches gestoßen:

https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=thread&id=21274

Zwar wird da geschrieben, dass bei keiner oder fehlerhafter Angabe eines solchen Punkts im Online-Bewerbungsformular, aber bei Angabe der Schwerbehinderung im Anschreiben oder Lebenslauf eine Einladung erfolgen muss.

Aber da wird keine Rechtsgrundlage erwähnt.

Vielleicht lesen hier bitte auch @Haui und @albarracin mit und können bitte was dazu schreiben, da ihr damals dort geantwortet habt.

Danke.


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