Ein "nein" im Bewerbungsformular entbindet von Prüfungspflichten (Einstellung)
Servus!
Bin hier im Forum auf was Ähnliches gestoßen:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=thread&id=21274
Zwar wird da geschrieben, dass bei keiner oder fehlerhafter Angabe eines solchen Punkts im Online-Bewerbungsformular, aber bei Angabe der Schwerbehinderung im Anschreiben oder Lebenslauf eine Einladung erfolgen muss.
Aber da wird keine Rechtsgrundlage erwähnt.
Vielleicht lesen hier bitte auch @Haui und @albarracin mit und können bitte was dazu schreiben, da ihr damals dort geantwortet habt.
Danke.