Ein "nein" im Bewerbungsformular entbindet von Prüfungspflichten (Einstellung)
Bei der Ausgangsfrage ging es einzig und alleine schlicht darum, ob dann, wenn im Online-Formular die Frage nach einer Schwerbehinderung ausdrücklich verneint wird, der Arbeitgeber dann dennoch weitere Unterlagen wie das Anschreiben und den Lebenslauf „durchforsten“ müsse wegen Schwerbehinderung – und um nichts anderes! Diese Ausgangsfrage wurde zu Recht klar verneint, weil selbstverständlich keine Verfahrensdiskriminierung wegen Behinderung, da schon im Formular explizit mit nein beantwortet. Das gilt sowohl für Betriebe als auch für Behörden.