Rechte bzw. Forderungen des 1. Stellvertreters (Stellvertreter/in)

fisch21, Thursday, 20.09.2018, 22:25 (vor 2047 Tagen)

Hallo,

ich bin örtlicher Schwerbehindertenvertreter und betreue 18 Schwerbehinderte und Gleichgestellte. Der erste Stellvertreter ist bis dato sehr selten zum Einsatz gekommen, d.h. nur während meines Urlaubs und da gab es oft nichts zu tun. Der Stellvertreter hat nun folgende "Forderungen" gestellt und ich bin mir nicht sicher, ob ich überhaupt auf diese Forderungen eingehen kann und darf. Ich wäre Euch daher dankbar, wenn Ihr mir Eure Ansicht mitteilen könnt.

Die Forderung des ersten Stellvertreters sind wie folgt:

1.
Er möchte permanent einen Schlüssel zum SBV-Raum mit e. Zugriff auf die Unterlagen
=> Ich sehe das eher kritisch, da er ja nur bei meiner Verhinderung im Amt ist und erst dann in den Raum muss.
Insbesondere habe ich d. Raum personenbezogene Unterlagen u. sehe daher ein generelles Zutrittsrecht
auch aus Datenschutzgründen kritisch.

2. Er möchte an meinen Gesprächen mit Schwerbehinderten teilnehmen, um hier mehr Praxiserfahrung zu erhalten.
=> Das SBV-Amt ist ein Personenamt. Daher können nicht gleichzeitig 2 SBV-Vertreter an e. Gespräch
teilnehmen. Ebenso sehe ich hier das Datenschutzproblem. M.E. ist es auch im Hinblick auf den Arbeitgeber
nicht vertretbar, da somit gleichzeitig die Arbeitszeit von 2 Mitarbeitern für das Amt aufgewendet wird.

D.h. auch wenn ich persönlich die Forderungen tolerieren würde, sehe ich rechtliche Schranken, die die Umsetzung dieser Forderungen nicht erlauben.

Danke für Eure Meinungen.

Karl


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