Rechte bzw. Forderungen des 1. Stellvertreters (Stellvertreter/in)

Ironie, Monday, 24.09.2018, 09:55 (vor 2043 Tagen) @ Monica99

Guten Morgen,

obwohl sonst allen möglichen Biegungen starrer Vorschriften
nicht abhold, sehe ich die Bedingungen eines ruhenden
Mandats auch als strikt bindend an.

Zum einen sprechen dafür die Datenschutzbestimmungen,
deren Einhaltung ich für sehr wichtig halte.
Jede Aufweichung dieser Bestimmungen führt dazu, dass sie
generell nicht mehr ernst genommen werden und damit auch
nicht die Rechte schwerbehinderter MitarbeiterInnen.
Denn es ist ihr ureigenes Recht, das mit einem Gespräch über
einzelne Fälle von Vertrauensperson und deren Stellvertretung
verletzt wird, Bauchgefühl hin oder her.
Auch wenn ich selbst als schwerbehinderter Mensch mitsamt
vieler anderer einen regelmäßigen Datenaustausch für sinnvoll
halte, ist er dennoch gesetzeswidrig.
Zum anderen wird nicht zuletzt durch die Nichtbeachtung
des §177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX auch dem Arbeitgeber und
allen, die mir nicht wohlgesonnen sind, eine große Angriffsfläche
geboten.

Inwieweit ein Austausch über allgemeine Fragen und Themen
möglich ist, sollte mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden,
da die Stellvertretung ja weiterhin verpflichtet ist, ihre Arbeits-
leistung zu erbringen.

Mit montäglichem Gruß

Ironie


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